
Als Handwerkskammer für Unterfranken haben wir rund 19.000 Mitgliedsbetriebe mit etwa 93.500 Beschäftigten. Wir sind für Sie da!
Zu unseren Aufgaben zählen folgende Bereiche
- Selbstverwaltung,
- Interessenvertretung und
- Dienstleistungen
Vom Staat wurden der Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben übertragen, so führt sie z. B. die Handwerksrolle und regelt das Prüfungswesen.
Video "Das ist die Handwerkskammer"
Praxisnahe Aus- und Weiterbildung
Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten und Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. In drei Bildungszentren, zwei Akademien und einer kleineren Bildungsstätte in Bad Neustadt/Saale bietet sie zahlreiche Kurse und Seminare an.
Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal und im notwendigen Umfang erfüllen, wenn alle Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten.