Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) dient als Ergänzung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung in Handwerksbetrieben. Die ÜLU-Kurse sind berufsspezifische, praktische Unterrichte, vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr. Sie werden in den Bildungszentren der Handwerkskammern durchgeführt.
Ziele der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
Die Anforderungen, die eine zeitgemäße Ausbildung an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende stellt, nehmen ständig zu. Durch die rasante technische Entwicklung wird der Lernstoff nicht nur umfangreicher, sondern auch komplizierter. Infolge zunehmender Spezialisierung können insbesondere Klein- und Mittelbetriebe des Handwerks nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Viele Betriebe sind aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage, in erforderlichem Umfang an High-Tech-Arbeitsplätzen auszubilden. Damit diese Defizite nicht auf Kosten der Auszubildenden und deren Ausbildungsniveau gehen, führen die Bildungszentren der Handwerkskammern die überbetriebliche Ausbildung durch.
Besteht Teilnahmepflicht für den Auszubildenden?
Ja - für alle Pflichtkurse! Für die einzelnen Berufe besteht Teilnahmepflicht für so genannte obligatorische Kurse aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung der jeweiligen Handwerkskammer.
Übersicht: ÜLU-Kurse in den Bildungszentren
Die ÜLU findet in den in den Bildungszentren der Handwerkskammer für Unterfranken statt. Auf den Internetseiten können Sie sich über das Kursangebot informieren:
ÜLU-Kurse im Bildungszentrum Aschaffenburg
Inhalte der ÜLU-Lehrgänge
Unterweisungspläne für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung in den handwerklichen Berufen.
Mehr dazu beim Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik
Information zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)