Handwerksinnungen
Innungen sind als fachliche Interessensvertretung einzelner Gewerke oder Handwerksbranchen vor Ort tätig. In einer Innung schließen sich selbstständige Handwerker einer Branche meist auf lokaler oder regionaler Ebene freiwillig zusammen, um gemeinsam unter anderem die Weiterentwicklung des Berufes voranzutreiben.
Aus historischer Perspektive stehen Innungen in der Nachfolge der Zünfte. Heute geben Innungen beispielsweise im Bereich der Ausbildung fachliche Anregungen zur Regelung der Inhalte. Einige Innungen nehmen auch Gesellenprüfungen ab, wenn ihnen diese Aufgabe von Seiten der Handwerkskammer übertragen wurde.
Organisationsform der Innungen
Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer rechtsfähig sind. Die Handwerkskammer unterstützt Innungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und bietet Anleitung unter anderem wie die Besetzung der Ämter innerhalb der Innungen, die Wahlen oder der Finanzhaushalt zu führen sind. Die Prüfung der Durchführung der Innungsgeschäfte obliegt ebenfalls der Handwerkskammer, die diese im Auftrag des Gesetzgebers durchführt.
In der Handwerksordnung sind die spezifischen Aufgaben von Innungen in Gänze zu finden. Bitte klicken Sie hier:
Interessensvertretung vor Ort - und darüber hinaus
Handwerk. Leidenschaft. Unterfranken.
Alle Innungen eines Landkreises stehen unter dem Dach einer Kreishandwerkerschaft. In vielen Fällen betreiben Innungen eine gemeinsame Geschäftsstelle mit der jeweiligen Kreishandwerkerschaft. Die Handwerksinnungen eines Gewerks sind in Bayern meist zu Landesinnungsverbänden mit dem Landesinnungsmeister an der Spitze zusammengeschlossen. Ihre übergreifende Organisation stellen die Bundesinnungsverbände bzw. die Zentralfachverbände dar.
Die vielfältigen Aufgaben der Innungen
Neben allgemeiner Netzwerkarbeit, der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder, nehmen Innungen wichtige Aufgaben für die duale Ausbildung wahr. Insbesondere haben Innungen den Auftrag den Gemeinschaftsgeist und die Berufsehre zu pflegen, ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben, die Lehrlingsausbildung zu überwachen, Gesellenprüfungen abzunehmen, das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern und über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke Gutachten und Auskünfte zu erstatten. Sie treten zudem auch als vermittelnde Instanzen in Streitfällen zwischen Handwerkern und deren Auftraggebern in Erscheinung. Innungen kann von der Handwerkskammer zudem die Aufgabe zur Durchführung überbetrieblicher Lehrlingsunterweisungen übertragen werden.
Je nach Größe, d. h. Mitgliederzahl, bieten Innungen ihren Mitgliedsbetrieben beispielsweise zusätzliche Leistungen an oder übernehmen auch die Aufgabe der Organisation von Veranstaltungen oder Seminaren.
Unabhängig von der Größe einer Innung ist das zentrale Organ die Innungsversammlung, die Versammlung der Mitglieder, die einen Vorstand sowie Ausschüsse und weitere Ämter wählt, ähnlich wie in Vereinen.
Eine Obermeisterin erzählt ...
"Von einem Innungstreffen nehme ich immer etwas Neues für meinen Betrieb und Berufsalltag mit. Mit meinem Engagement möchte ich der Gesellschaft etwas zurückgeben - diesen Ansatz braucht man in sich und dieses Gen, dass es einfach Spaß macht, zu gestalten und – gerade bei der Übernahme eines Vorstandspostens – dass man auch ein Stück vorneweg gehen möchte, anstatt zu sagen "macht mal".
Funktionen innerhalb der Innung
Innungsversammlung
- wählt einen Vorstand sowie den Vorsitzenden/Obermeister
- wählt Vertreter der Innung zur Kreishandwerkerschaft
Obermeister (und stellvertretender Obermeister)
- gewählter Vorsitzender (und stellvertretender Vorsitzender) einer Innung sowie des Innungsvorstands
Vorstand
- besteht mindestens aus dem Obermeister, dem stellvertretenden Obermeister und einem weiteren gewählten Mitglied
- ein Vorstandsmitglied übernimmt die Augaben des Kassenführers
Weitere Innungsfunktion
- Schriftführer, der die Aufgabe übernimmt Protokolle zu den Sitzungen zu verfassen
Ausschüsse
Die Bildung von Ausschüssen von Innungen ist über die Handwerksordnung geregelt, diese sieht folgende Ausschüsse vor:
- Berufsbildungsausschuss, der zu allen Angelegenheiten der beruflichen Aus- und Weiterbildung berät und Entscheidungen vorbereitet. Der Vorsitzende des Ausschusses fungiert als Beauftragter für Bildung/Lehrlingswart der Innung
- Gesellenausschuss, der im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen Innungsmitgliedern und in den Betrieben beschäftigten Gesellen, gebildet wird
- Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
- Gesellenprüfungsausschuss, zur Abnahme von Prüfungen, sofern das Prüfungsrecht in einem Ausbildungsberuf von Seiten der Handwerkskammer an die Innung übertragen wurde
Weitere mögliche Ausschüsse:
- Ausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten
- Ausschüsse, z. B. zu technischen oder fachlichen Gruppierungen
Ehrungen für langjährige Mitglieder beantragen
Ehre, wem Ehre gebührt! Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk ein ganz herausragende Bedeutung. Dies ist auch in seiner Tradition und den ehrenamtlichen Organisationsstrukturen begründet. Verdiente Innungsmitglieder können am Ehrenamtstag der Handwerkskammer geehrt werden, ebenso werden an diesem Tag Goldene Meisterbriefe an selbständige und beschäftigte Meister im Handwerk verliehen, die vor 40 und 50 Jahren ihre Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Interner Bereich für Handwerksinnungen
Die Handwerkskammer stellt Innungen im internen Bereich spezielle Informationen für die Ehrenamtsarbeit bereit. Neben politisch aktuellen Stellungnahmen des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) sowie des Bayerischen Handwerkstags (BHT) sind dort Mustervorlagen für die Geschäftsorganisation von Innungen sowie Anregungen für die allgemeine Ehrenamtsarbeit, Materialien für die Gestaltung von Veranstaltungen und weitere Informationen zu finden.