Sie können Ihren Widerspruch auf elektronischem Weg übermittelnElektronische Einlegung eines Widerspruchs

NachArt. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Handwerkskammer für Unterfranken elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per „einfacher“ E-Mail ist rechtlich nicht möglich.

 Keine einfachen E-Mails

Die  Einlegung  eines  Rechtsbehelfs  per  einfacher  E-Mail  ist  nicht  zugelassen  und  entfaltet  keine  rechtlichen Wirkungen!

In anderen Angelegenheiten beachten Sie bitte die Hinweise unter Elektronische Kommunikation mit der Handwerkskammer für Unterfranken

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Qualifizierte elektronische Signaturen werden von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei derBundesnetzagentur.

Ihre E-Mail mit dem Widerspruchs-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur senden Sie bitte an widerspruch@hwk-ufr.de