Ausbildung von Menschen mit Behinderung nach § 42r HwO

(1) Für Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, trifft die Handwerkskammer auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Welche Ausbildungsregelungen nach §42r HwO/ §66 BBiG sind derzeit gültig?

 Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
 Fachpraktiker/in für Metallbau
 Fachpraktiker/in Maler/in und Lackierer/in
 Gebäudereinigungsfachkraft
 Karosseriebearbeiter/in
 Fachpraktiker/in Fleischer/in
 Fachpraktiker/in Bäcker/in
 Fachpraktiker/in für Kraftfahrzeugmechatronik
 Fachpraktiker/in Land- und Baumaschinenmechatronik
 Fachpraktiker/in für Fahrzeuglackierung

Welches sind die Anforderungen an die Eignung der Ausbilder/innen von behinderten Menschen?

Um bei Bildungsträgern und im Unternehmen Menschen mit Behinderung ihren Ansprüchen gerecht auszubilden, müssen besondere Anforderungen an die Qualifikation der Ausbilder gestellt werden. Die Richtlinien für die Ausbildung behinderter Menschen nach § 66 BBiG / §42r HwO beschreiben diese besonderen behindertenspezifischen Anforderungen.

 Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses für eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation

 Richtlinien der Handwerkskammer für Unterfranken über die Anforderungen an die Eignung von Ausbilder/innen für die Ausbildung von Menschen gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / § 42r Handwerksordnung (HwO)



Wo und wie beantrage ich die Feststellung der rehabilitationsspezifischen Eignung?

Für soziale Einrichtungen bzw. Bildungsträger:
 REHA-Ausbilderbogen für Bildungsträger

Für Betriebe: 
 REHA-Ausbilderbogen für Betriebe

Ihre Ansprechpartner sind die Ausbildungsberater der Handwerkskammer

zu den Kontaktdaten der Ausbildungsexperten

Wie kann ich mich auf die geforderte rehabilitationsspezifische Eignung vorbereiten?

Der Hauptausschuss des BIBB sieht darüber hinaus eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) vor ( Empfehlung des BIBB) , um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Diese Qualifikation - oder eine der in der Empfehlung vorgesehenen Alternativen - muss nachgewiesen werden. Der Nachweis der ReZA kann entfallen, wenn der Betrieb in Kooperation mit einem Berufsbildungswerk oder einer anderen geeigneten Ausbilungseinrichtung ausbildet, die  über den ReZa-Nachweis verfügt oder behinderungsspezifisch geschultes Personal mit ReZa-Nachweis die Ausbildung fachlich begleitet.

Hier werden Ausbilderinnen und Ausbilder in der Region zielgerichtet darauf vorbereitet, die Jugendlichen beim Lernen individuell zu unterstützen und so ihren Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern.

Speziell für betriebliche Ausbilder wird ein Grundseminar über 80 Stunden angeboten. Neu gibt es auch die Möglichkeit die Kurse als Blended Learning-Einheiten zu absolvieren.

Nähere Informationen:  Fort- und Weiterbildungsprogramm Caritas Don Bosco

Natürlich kann der Kurs auch bei anderen Anbietern absolviert werden.



Expertenrat

Das Unternehmens-Netzwerk Inklusion unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Inklusion. Auch in Unterfranken sind Beraterinnen und Berater tätig, die Anforderungen und Möglichkeiten von Inklusion in den Betrieben mit Arbeitgebern erörtern.

 hier geht es zu den Ansprechpartnern des Unternehmens-Netzwerks Inklusion für Unterfranken

 Internetseite Unternehmens-Netzwerk Inklusion